Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden
Das Veldener Geschäftsflächenprogramm
Aus der öffentlichen Bekanntmachung des Marktes Velden:
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 24. Juni 2015 folgendes kommunales Programm zur "Förderung der Beseitigung von Leerständen in den Ortszentren zur Sicherung der zentralörtlichen Versorgungsfunktionen"' (Geschäftsflächenprogramm) beschlossen:
ZIELSETZUNG
Ziel des kommunalen Förderprogramms ist die dauerhafte und bedarfsgerechte Sicherung der zentralörtlichen Versorgungsfunktion im Ortskern für die Bevölkerung des Marktes Velden. Der Einzelhandel, die Gastronomie, das Handwerk und der Dienstleistungsbereich sollen gestärkt werden. Leerstände in der Erdgeschossebene sollen einer neuen gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Im Einzelfall können bei drohenden Leerständen auch präventiv Umbaumaßnahmen gefördert werden.
Die Verlängerung des Geschäftsflächenprogramms bis 31.12.2021 wurde am 05. September 2018 beschlossen.
In der Gemeinderatssitzung vom 12.01.2022 wurde der Beschluss gefasst, das Geschäftsflächenprogramm auf Empfehlung der Regierung von Niederbayern in geänderter Form (Einzelfallprüfung und -förderung) bis zum 31.12.2024 weiterzuführen ► Beschluss als PDF herunterladen
Was wird gefördert?
Förderungsfähig sind alle Umbau- und Ausbaumaßnahmen zur Beseitigung und Vermeidung von Leerständen durch Etablierung von neuen Geschäfts-, Dienstleistungs- und Gastronomieflächen einschließlich dazugehöriger Neben- und Lagerräume.
Beispiele: Veränderungen der Innenwände, neue Schaufenster, neuer Ladeneingang (barrierefrei), neuer Fußboden, Wandverkleidungen, Beleuchtungsanlagen ...
Nicht gefördert werden eigenständige Flächen in Obergeschossen.
Ebenso nicht gefördert werden: Neubaumaßnahmen, Investitionen in mobile Anlagen und transportable Inneneinrichtungen, bauliche Maßnahmen zur privaten Nutzung (z. B. Wohnräume zur Eigennutzung oder Vermietung).
Wer wird gefördert?
Immobilien- und Grundstückseigentümer sowie Mieter und Pächter bei nachweislichem Einverständnis der Eigentümer mit den geplanten Maßnahmen und wenn die Investition/en dauerhaft mit dem Gebäude verbunden bleibt/en.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten je Einheit, jedoch höchstens 30.000 Euro.
Maßnahmen mit Kosten unter 1.000 Euro werden nicht gefördert.
Was müssen Sie tun, wenn Sie Förderung beantragen wollen?
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Fachlich von der Gemeinde beraten lassen
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Gemeinsam die näheren Gestaltungsziele erarbeiten
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Wirtschaftliche und bautechnische Erfordernisse klären (Denkmalschutz beachten!)
- Förderantrag beim Markt Velden einreichen mit Beschreibung der Maßnahmen und Angeboten der Gewerke (siehe notwendige Unterlagen)
- Bescheid des Marktes Velden über Förderfähigkeit Ihres Vorhabens abwarten
- Vertragliche Modenisierungsvereinbarung mit dem Markt Velden treffen
- Modernisierungs-/Sanierungsmaßnahmen durchführen und innerhalb von 3 Monaten Verwendungsnachweis vorlegen
Welche Unterlagen brauchen Sie für den Förderantrag?
- Ggf. Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde
- Allgemeine Beschreibung des Vorhabens
- Geschäftsplan (Businessplan) in angemessenem Umfang
- Planungsunterlagen
- Der gegenwärtige Zustand des Objekts ist mit einem/mehreren Farbfotos zu dokumentieren
- Bei geplanten Kosten bis zu 15.000 Euro sind zwei, bei Kosten über 15.000 Euro drei Angebote je Gewerk vorzulegen
Und dann?
Zunächst ist das Prüfungsergebnis des Marktes und dessen Bescheid über die Höhe der Förderung abzuwarten. Nach der Bewilligung ist ein Vertrag über beiderseitige Rechte und Pflichten abzuschließen. Drei Monate nach Abschluss der Arbeiten ist dem Markt Velden eine Kostenzusammenstellung mit entsprechenden Belegen vorzulegen.
Formular zum Veldener Geschäftsflächenprogramm
Sie haben Interesse am Veldener Geschäftsflächenprogramm oder Fragen dazu? Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine Mail an: attenberger@vg-velden.de . Gerne sind wir auch telefonisch für Sie da: 08742-288-0 (Zentrale).